Was ist zu tun im Trauerfall


  • Rufen Sie zunächst Ihren Hausarzt an.

  • Wenn dieser nicht erreichbar ist, fragen Sie nach dem diensthabenden Bereitschaftsarzt unter folgender Rufnummer 116 117 (bundesweit).

  • Der gerufene Arzt muss zunächst den Tod feststellen und bescheinigen, erst danach darf der Bestatter tätig werden.

Kontaktieren Sie anschließend das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen.

Halten Sie für die Abwicklung der Formalitäten und Behördengänge folgende Unterlagen bereit: 

Sollten gewisse Unterlagen nicht vorhanden sein, sind wir Ihnen gerne behilflich bei der Beschaffung der notwendigen Dokumente.


Wir sind für Sie erreichbar

Tag und Nacht

Tel.: 0 71 31 / 48 11 17